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Verstöße bezgl. Warnblinklicht
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71
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Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet
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16 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 16
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10 €
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72
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Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet Beleuchtung
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16 Abs. 2 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 16
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5 €
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