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Vorschriftszeichen mißachtet
Warnblinklicht
Warnkleidung
Rechtsfahrgebot mißachtet
gegen Zulassungsvorschriften verstoßen
Zustand des Fahrzeuges

Vorschriftszeichen mißachtet

 


  Richtzeichen 


157  Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326)     
157.1  Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 11 erfasst)  42 Abs. 4a Nr. 2 49 Abs. 3 Nr. 5  15 € 
157.2  Fußgänger behindert  42 Abs. 4a Nr. 3 49 Abs. 3 Nr. 5  15 € 
158  Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) einen Fußgänger gefährdet  42 Abs. 4a Nr. 3 49 Abs. 3 Nr. 5  40 € 
159  In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  42 Abs. 4a Nr. 5 49 Abs. 3 Nr. 5  10 € 
159.1  - mit Behinderung  42 Abs. 4a Nr. 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5  15 € 
159.2  länger als 3 Stunden    20 € 
159.2.1  - mit Behinderung  42 Abs. 4a Nr. 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5  30 € 
159a  In einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht benutzt  42 Abs. 4b Satz 2 49 Abs. 3 Nr. 5  10 € 
159a.1  - mit Gefährdung  42 Abs. 4b Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5  15 € 
159a.2  - mit Sachbeschädigung  42 Abs. 4b Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5  35 € 
159b  In einem Tunnel (Zeichen 327) gewendet  42 Abs. 4b Satz 3 49 Abs. 3 Nr. 5  40 € 
159c  In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) unberechtigt  42 Abs. 4c 49 Abs. 3 Nr. 5   
159c.1  - gehalten    20 € 
159c.2  - geparkt    25 € 
160  Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt  42 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe b Satz 1 49 Abs. 3 Nr. 5  30 € 
161  Als Führer eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder eines Zuges von mehr als 7 m Länge den linken von mindestens 3 in einer Richtung verlaufenden Fahrstreifen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorschriftswidrig benutzt  42 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe d Satz 3 49 Abs. 3 Nr. 5  15 € 
161.1  - mit Behinderung  42 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe d Satz 3 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5  20 € 
162  Auf dem linken von mehreren nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn für beide Richtungen überholt und dadurch einen anderen gefährdet  42 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe b Satz 1, Buchstabe c 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5  40 € 


  Vorschriftzeichen     
136  Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt  41 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b 49 Abs. 3 Nr. 4  10 € 
137  Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt  41 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c 49 Abs. 3 Nr. 4  5 € 
137.1  - mit Gefährdung  41 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  10 € 
137.2  - mit Sachbeschädigung    20 € 
138  Die durch Vorschriftzeichen (Zeichen 209, 211, 214, 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt  41 Abs. 2 Nr. 2, 3 49 Abs. 3 Nr. 4  10 € 
138.1  Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt  41 Abs. 2 Nr. 2, 3 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  15 € 
138.2  - mit Sachbeschädigung    25 € 
139  Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt  41 Abs. 2 Nr. 2 49 Abs. 3 Nr. 4   
139.1  als Kfz-Führer    20 € 
139.2  als Radfahrer    15 € 
139.2.1  - mit Behinderung  41 Abs. 2 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  20 € 
139.2.2  - mit Gefährdung    25 € 
139.2.3  - mit Sachbeschädigung    30 € 
140  Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 8 Nr. 1 49 Abs. 3 Nr. 4  10 € 
141  Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7 Nr. 1 Satz 2, Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4   
141.1  mit Kraftfahrzeugen der in 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art    20 € 
141.2  mit anderen Kraftfahrzeugen    15 € 
141.3  als Radfahrer    10 € 
141.3.1  - mit Behinderung  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7 Nr. 1 Satz 2, Nr. 6 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  15 € 
141.3.2  - mit Gefährdung    20 € 
141.3.3  - mit Sachbeschädigung    25 € 
142  Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet  41 Abs. 2 Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  20 € 
143  Als Radfahrer Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet  41 Abs. 2 Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  15 € 
143.1  - mit Behinderung  41 Abs. 2 Nr. 6 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  20 € 
143.2  - mit Gefährdung    25 € 
143.3  - mit Sachbeschädigung    30 € 
144  In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242, 243 oder 250 gesperrt war, geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7 Nr. 1 Satz 2, Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  30 € 
144.1  - mit Behinderung  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7 Nr. 1 Satz 2, Nr. 6 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  35 € 
144.2  länger als 3 Stunden    35 € 
145  Als Radfahrer oder Führer eines motorisierten Zweiradfahrzeugs auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einen Fußgänger nicht Rücksicht genommen  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe c 49 Abs. 3 Nr. 4  10 € 
145.1  - mit Behinderung  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe c 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  15 € 
145.2  - mit Gefährdung    20 € 
145.3  - mit Sachbeschädigung    25 € 
146  Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst)  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe e, Nr. 5 Satz 7 Nr. 2 Satz 1 49 Abs. 3 Nr. 4  15 € 
147  Als Nichtberechtigter Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) oder für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild) benutzt  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 11 49 Abs. 3 Nr. 4  15 € 
147.1  - mit Behinderung  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 11 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  35 € 
148  Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet  41 Abs. 2 Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  20 € 
149  Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten  41 Abs. 2 Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  25 € 
150  Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet  41 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Abs. 3 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  50 € 
151  Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet     
151.1  bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild)  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 7 Nr. 2 Satz 2 49 Abs. 3 Nr. 4  40 € 
151.2  bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr  41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Satz 7 Nr. 1 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  50 € 
152  Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straßen befahren  41 Abs. 2 Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  100 € 
152.1  bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269    250 €Fahrverbot1 Monat 
153  Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen  41 Abs. 2 Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  40 € 
154  An der Haltelinie (Zeichen 294) nicht gehalten  41 Abs. 3 Nr. 2 49 Abs. 3 Nr. 4  10 € 
155  Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken)  41 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Satz 3, Nr. 4 Satz 2 Buchstabe a, Nr. 5 Satz 3, Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  10 € 
155.1  - mit Sachbeschädigung  41 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Satz 3, Nr. 4 Satz 2 Buchstabe a, Nr. 5 Satz 3, Nr. 6 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  35 € 
155.2  und dabei überholt  41 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Satz 3, Nr. 4 Satz 2 Buchstabe a, Nr. 5 Satz 3, Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  30 € 
155.3  und dabei nach links abgebogen oder gewendet  41 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Satz 3, Nr. 4 Satz 2 Buchstabe a, Nr. 5 Satz 3, Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  30 € 
155.3.1  - mit Gefährdung  41 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Satz 3, Nr. 4 Satz 2 Buchstabe a, Nr. 5 Satz 3, Nr. 6 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4  35 € 
156  Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt  41 Abs. 3 Nr. 6 49 Abs. 3 Nr. 4  25 € 



Vorfahrt mißachtet
Warnblinklicht