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Untersuchung der Kfz und Anhänger (TÜV)

  Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (TÜV)     
186  Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt  29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nr. 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2, 3, Nr. 3.1.1, 3.1.2, 3.2.2 der Anlage VIII 69a Abs. 2 Nr. 14   
186.1  bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um     
186.1.1  bis zu 2 Monate    15 € 
186.1.2  mehr als 2 bis zu 4 Monate    25 € 
186.1.3  mehr als 4 bis zu 8 Monate    40 € 
186.1.4  mehr als 8 Monate    75 € 
186.2  bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um     
186.2.1  mehr als 2 bis zu 4 Monate    15 € 
186.2.2  mehr als 4 bis zu 8 Monate    25 € 
186.2.3  mehr als 8 Monate    40 € 
187  Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt  29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nr. 3.1.4.3 Satz 2 Halbsatz 2 der Anlage VIII 69a Abs. 2 Nr. 18  15 € 
187a  Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet  29 Abs. 7 Satz 5 69a Abs. 2 Nr. 15  40 € 



Unterfahrschutz
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