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Übermäßige Straßenbenutzung
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115
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Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt
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29 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 2 Nr. 6
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40 €
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116
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Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ
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29 Abs. 3 49 Abs. 2 Nr. 7
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40 €
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