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gegen Zulassungsvorschriften verstoßen
Zustand des Fahrzeuges

Überholen

  Überholen     
16  Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  5 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 5  30 € 
16.1  - mit Sachbeschädigung  5 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5  35 € 
17  Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  5 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 5  100 € 
18  Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt  5 Abs. 2 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5  80 € 
19  Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 49 Abs. 1 Nr. 5  100 € 
19.1  und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt  5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 49 Abs. 1 Nr. 5  150 € 
19.1.1  mit Gefährdung  5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5  250 € Fahrverbot1 Monat 
19.1.2  mit Sachbeschädigung  5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5  300 €Fahrverbot1 Monat 
20  Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)  5 Abs. 3 Nr. 2 49 Abs. 1 Nr. 5  70 € 
21  Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug  5 Abs. 3a 49 Abs. 1 Nr. 5  120 € 
21.1  mit Gefährdung  5 Abs. 3a 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5  200 € Fahrverbot 1 Monat 
21.2  mit Sachbeschädigung  5 Abs. 3a 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5  240 €Fahrverbot1 Monat 
22  Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet  5 Abs. 4 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5  80 € 
23  Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  5 Abs. 4 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5  30 € 
23.1  - mit Sachbeschädigung  5 Abs. 4 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5  35 € 
24  Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  5 Abs. 4 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 5  10 € 
25  Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  5 Abs. 4 Satz 4 49 Abs. 1 Nr. 5  20 € 
26  Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht  5 Abs. 6 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5  30 € 
27  Als Führer eines langsameren Fahrzeugs Geschwindigkeit nicht ermäßigt oder nicht gewartet, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen  5 Abs. 6 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5  10 € 
28  Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  5 Abs. 7 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5  25 € 
28.1  - mit Sachbeschädigung  5 Abs. 7 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5  30 € 



Stützlast
Übermäßige Straßenbenutzung