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Vorschriftszeichen mißachtet
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Rechtsfahrgebot mißachtet
gegen Zulassungsvorschriften verstoßen
Zustand des Fahrzeuges

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

  Straßenbenutzung durch Fahrzeuge     
Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt  2 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 2  5 € 
2.1  - mit Behinderung  2 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2  10 € 
2.2  - mit Gefährdung    20 € 
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen     
3.1  der rechten Fahrbahnseite  2 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 2  10 € 
3.1.1  - mit Behinderung  2 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2  20 € 
3.2  des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert  2 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2  20 € 
3.3  der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen  2 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 2  25 € 
3.3.1  - mit Gefährdung  2 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2  35 € 
3.4  eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer  2 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 2  10 € 
3.4.1  - mit Behinderung  2 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2  15 € 
3.4.2  - mit Gefährdung    20 € 
3.4.3  - mit Sachbeschädigung    25 € 
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen  2 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2   
4.1  bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet    80 € 
4.2  auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert    80 € 
Schienenbahn nicht durchfahren lassen  2 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 2  5 € 
5a  Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst  2 Abs. 3a Satz 1 49 Abs 1 Nr. 2  20 € 
5a.1  - mit Behinderung  2 Abs. 3a Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2  40 € 
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht  2 Abs. 3a Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 2  140 € 
Als Radfahrer oder Mofafahrer     
7.1  Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren  2 Abs. 4 Satz 2 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe b 49 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 4  15 € 
7.1.1  - mit Behinderung  2 Abs. 4 Satz 2 1 Abs. 2 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe b 49 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 4  20 € 
7.1.2  - mit Gefährdung    25 € 
7.1.3  - mit Sachbeschädigung    30 € 
7.2  Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt  2 Abs. 4 Satz 1, 4, 5 49 Abs. 1 Nr. 2  10 € 
7.2.1  - mit Behinderung  2 Abs. 4 Satz 1, 4, 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2  15 € 
7.2.2  - mit Gefährdung    20 € 
7.2.3  - mit Sachbeschädigung    25 € 



Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
Stützlast