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gegen Zulassungsvorschriften verstoßen
Zustand des Fahrzeuges

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

  Sonstige Pflichten desFahrzeugführers     
107  Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass     
107.1  seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war  23 Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 22  10 € 
107.2  das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt  23 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 22  25 € 
107.3  das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war  23 Abs. 1 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 22  5 € 
107.4  an einem Kraftfahrzeug, an dessen Anhänger oder an einem Fahrrad die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung auch am Tage vorhanden oder betriebsbereit war  23 Abs. 1 Satz 4 49 Abs. 1 Nr. 22  10 € 
107.4.1  - mit Gefährdung  23 Abs. 1 Satz 4 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 22  20 € 
107.4.2  - mit Sachbeschädigung    25 € 
108  Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt  23 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 22  80 € 
109  (weggefallen)     
109a  (weggefallen)     
110  Fahrzeug oder Zug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr gezogen, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren, die nicht alsbald beseitigt werden konnten  23 Abs. 2 Halbsatz 1 49 Abs. 1 Nr. 22  10 € 



Sonntagsfahrverbot
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge