An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)
13 Abs. 1, 2 49 Abs. 1 Nr. 13
5 €
63.1
bis zu 30 Minuten
5 €
63.2
bis zu 1 Stunde
10 €
63.3
bis zu 2 Stunden
15 €
63.4
bis zu 3 Stunden
20 €
63.5
länger als 3 Stunden Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen