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Halten und Parken

  Halten und Parken     
51  Unzulässig gehalten     
51.1  in den in 12 Abs. 1 genannten Fällen  12 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 12  10 € 
51.1.1  - mit Behinderung  12 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  15 € 
51.2  in "zweiter Reihe"  12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 49 Abs. 1 Nr. 12  15 € 
51.2.1  - mit Behinderung  12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  20 € 
51a  An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  12 Abs. 1 Nr. 1, 2 49 Abs. 1 Nr. 12  15 € 
51a.1  - mit Behinderung  12 Abs. 1 Nr. 1, 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  25 € 
51a.2  länger als 1 Stunde  12 Abs. 1 Nr. 1, 2 49 Abs. 1 Nr. 12  25 € 
51a.2.1  - mit Behinderung  12 Abs. 1 Nr. 1, 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  35 € 
51a.3  wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist  12 Abs. 1 Nr. 1, 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  40 € 
52  Unzulässig geparkt ( 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen 12 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen  12 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, 9, Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe c, Abs. 4a 49 Abs. 1 Nr. 12 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2 (Zeichen 237) 49 Abs. 3 Nr. 4 42 Abs. 4 (Zeichen 315) 49 Abs. 3 Nr. 5  15 € 
52.1  - mit Behinderung  12 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, 9, Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe c, Abs. 4a 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2 (Zeichen 237) 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 42 Abs. 4 (Zeichen 315) 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5  25 € 
52.2  länger als 1 Stunde  12 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, 9, Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe c, Abs. 4a 49 Abs. 1 Nr. 12 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2 (Zeichen 237) 49 Abs. 3 Nr. 4 42 Abs. 4 (Zeichen 315) 49 Abs. 3 Nr. 5  25 € 
52.2.1  - mit Behinderung  12 Abs. 1 Nr. 3 bis 7, 9, Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe c, Abs. 4a 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2 (Zeichen 237) 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 42 Abs. 4 (Zeichen 315) 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5  35 € 
53  Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  12 Abs. 1 Nr. 8 49 Abs. 1 Nr. 12  35 € 
53.1  und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert  12 Abs. 1 Nr. 8 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 12  50 € 
54  Unzulässig geparkt ( 12 Abs. 2 StVO) in den in 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen  12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b, d, Nr. 9 49 Abs. 1 Nr. 12  10 € 
54.1  - mit Behinderung  12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b, d, Nr. 9 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  15 € 
54.2  länger als 3 Stunden  12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b, d, Nr. 9 49 Abs. 1 Nr. 12  20 € 
54.2.1  - mit Behinderung  12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b, d, Nr. 9 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  30 € 
55  Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  12 Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe c (Zeichen 315 mit Zusatzschild), Buchstabe e (Zeichen 314 mit Zusatzschild) 49 Abs. 1 Nr. 12  35 € 
56  In einem nach 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder einem Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  12 Abs. 3a Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 12  30 € 
57  Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  12 Abs. 3b Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 12  20 € 
58  In "zweiter Reihe" geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 49 Abs. 1 Nr. 12  20 € 
58.1  - mit Behinderung  12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  25 € 
58.2  länger als 15 Minuten  12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 49 Abs. 1 Nr. 12  30 € 
58.2.1  - mit Behinderung  12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  35 € 
59  Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten  12 Abs. 4 Satz 5 49 Abs. 1 Nr. 12  20 € 
59.1  - mit Behinderung  12 Abs. 4 Satz 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  30 € 
60  Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen  12 Abs. 4 Satz 5 49 Abs. 1 Nr. 12  25 € 
  geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)     
60.1  - mit Behinderung  12 Abs. 4 Satz 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 12  35 € 
61  Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet  12 Abs. 5 49 Abs. 1 Nr. 12  10 € 
62  Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt ( 12 Abs. 2 StVO) Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit  12 Abs. 6 49 Abs. 1 Nr. 12  10 € 



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