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Rechtsfahrgebot mißachtet
gegen Zulassungsvorschriften verstoßen
Zustand des Fahrzeuges

Geschwindigkeitsbegrenzer

  Geschwindigkeitsbegrenzer     
223  Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches Kfz handelt  57c Abs. 2, 5 31d Abs. 3 69a Abs. 3 Nr. 1c, 25b  100 € 
224  Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde  31 Abs. 2 i.V.m. 57c Abs. 2, 5 31d Abs. 3 69a Abs. 5 Nr. 3  150 € 
225  Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung     
225.1  nicht mehr als ein Monat  57d Abs. 2 Satz 1 69a Abs. 5 Nr. 6d  25 € 
225.2  mehr als ein Monat vergangen ist  57d Abs. 2 Satz 1 69a Abs. 5 Nr. 6d  40 € 
226  Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt  57d Abs. 2 Satz 3 69a Abs. 5 Nr. 6e  10 € 



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