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gegen Zulassungsvorschriften verstoßen
Zustand des Fahrzeuges

Geschwindigkeit

  Geschwindigkeit     
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren     
8.1  trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)  3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5 19 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 3, 19 Buchstabe a  100 € 
8.2  in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung  3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 3  35 € 
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten  3 Abs. 1 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 3  80 € 
9.1  um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art    Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken!  
9.2  um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen    Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken!  
9.3  um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen    Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken!  
10  Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen  3 Abs. 2a 49 Abs. 1 Nr. 3  80 € 
11  Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit  3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 49 Abs. 1 Nr. 3 18 Abs. 5 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 18 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, 2 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe b 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe e, Satz 7 Nr. 2 Satz 1 (Zeichen 239 oder 242 mit Zusatzschild, das den Fahrzeugverkehr zulässt) 49 Abs. 3 Nr. 4 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274 oder 274.1, 274.2) 49 Abs. 3 Nr. 4 42 Abs. 4a Nr. 2 (Zeichen 325) 49 Abs. 3 Nr. 5   
11.1  Kraftfahrzeugen der in 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art    Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken!  
11.2  kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen    Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken!  
11.3  anderen als den in Nr. 11.1 oder 11.2 genannten Kraftfahrzeugen    Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken!  



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