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An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt
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26 Abs. 1, 3 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b
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80 €
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