Erhöhung bei Gefährdung und Sachbeschädigung
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Erhöhung bei Gefährdung und Sachbeschädigung

Erhöhung bei Gefährdung oder Sachbeschädigung

Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestandvon Euro   mit Gefährdung auf Euro   mit Sachbeschädigung auf Euro  
40  50  60 
50  60  75 
60  75  90 
70  85  105 
75  90  110 
80  100  120 
90  110  135 
95  115  140 
100  120  145 
110  135  165 
120  145  175 
130  160  195 
135  165  200 
140  170  205 
150  180  220 
160  195  235 
165  200  240 
180  220  265 
190  230  280 
200  240  290 
210  255  310 
235  285  345 
240  290  350 
250  300  360 
270  325  390 
280  340  410 
285  345  415 
290  350  420 
320  385  465 
350  420  505 
360  435  525 
380  460  555 
400  480  580 
405  490  590 
425  510  615 
440  530  640 
480  580  600 
500  600  720 
560  675  810 
570  685  825 
600  720  865 
635  765  920 
680  820  985 
700  840  1 000 
760  915  1 000 


Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachbeschädigung zu folgender Erhöhung:

Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestandvon Euro  mit Sachbeschädigungauf Euro 
40  50 
50  60 
60  75 
70  85 
75  90 
80  100 
100  120 
150  180