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Zustand des Fahrzeuges
Erhöhung bei Gefährdung und Sachbeschädigung
Erhöhung bei Gefährdung oder Sachbeschädigung
Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestandvon Euro
mit Gefährdung auf Euro
mit Sachbeschädigung auf Euro
40
50
60
50
60
75
60
75
90
70
85
105
75
90
110
80
100
120
90
110
135
95
115
140
100
120
145
110
135
165
120
145
175
130
160
195
135
165
200
140
170
205
150
180
220
160
195
235
165
200
240
180
220
265
190
230
280
200
240
290
210
255
310
235
285
345
240
290
350
250
300
360
270
325
390
280
340
410
285
345
415
290
350
420
320
385
465
350
420
505
360
435
525
380
460
555
400
480
580
405
490
590
425
510
615
440
530
640
480
580
600
500
600
720
560
675
810
570
685
825
600
720
865
635
765
920
680
820
985
700
840
1 000
760
915
1 000
Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachbeschädigung zu folgender Erhöhung:
Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestandvon Euro
mit Sachbeschädigungauf Euro
40
50
50
60
60
75
70
85
75
90
80
100
100
120
150
180