Geschindigkeitsüberschreitung
Erhöhung bei Gefährdung und Sachbeschädigung
Reifenhöchstgeschwindigkeiten
Abstand
Tabellen
Aktuelles
Fachanwaltshotline
Gratis-Unfallcheck
Servicebereich
Urteilsdatenbank
Impressum
Allgemein:
Startseite
Abschleppen von Fahrzeugen
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
Abgasuntersuchung (AU)
Ablieferung und Vorlage des Führerscheins
Abmessung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
Abschleppen von Kfz
Abschleppstange
Abstand
Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast
Alkoholfahrt
Alkoholverbot für Fahranfänger
Ampel und Grüner Pfeil
andere verkehrsrechtliche Anordnungen
Anhänger
Arztschild
Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Ausländische Kfz
Ausnahmegenehmigung und -erlaubnis
Ausnahmen
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Bahnübergänge
Bereifung und Lauffläche
Besetzung bei Bussen
Besondere Verkehrslagen
Betriebsverbot und Beschränkungen
Blaues und gelbes Blinklicht
Drogen im Verkehr
Grundregeln im Straßenverkehr
Einfahren und Anfahren
Einrichtung an Fahrrädern
Einschränkung der Fahrerlaubnis
Ein- und Aussteigen
Erste-Hilfe-Kasten
Fahrzeugpapiere nicht ausgehändigt
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Fahrtenbuch
Fahrzeugbeleuchtung
Ferienreise-Verbot
Führerscheinen und Bescheinigungen nicht ausgehänd
Fußgänger
Fußgängerüberweg
Genehmigungs- und Erlaubnisbescheid
Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsbegrenzer
Halten und Parken
Handynutzung, Mobiltelefon
Hupe und Lichthupe
Kindersitze
Kraftfahrzeugrennen
Kreisverkehr
Kurvenlaufeigenschaften
Ladung
Licht
Liegenbleiben von Fahrzeugen
Mitführen und Aushändigen von Fahrzeugpapieren
Mitteilungs- Anzeige und Vorlagepflichten
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
Ortskenntnis bei Fahrgastbeförderung
Parkdauer überschritten
Personenbeförderung
Polizeibeamter (Weisung nicht befolgt)
Prüfungs-, Probe und Überführungsfahrten
Sonntagsfahrverbot
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Stützlast
Überholen
Übermäßige Straßenbenutzung
Überprüfung mitzuführender Gegenstände
Umweltschutz
Unfall
Unterfahrschutz
Untersuchung der Kfz und Anhänger (TÜV)
Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
Verkehrseinrichtungen
Verkehrshindernisse
Versicherungskennzeichen
Vorbeifahren
Vorstehende Außenkanten
Vorfahrt mißachtet
Vorschriftszeichen mißachtet
Warnblinklicht
Warnkleidung
Rechtsfahrgebot mißachtet
gegen Zulassungsvorschriften verstoßen
Zustand des Fahrzeuges

Bahnübergänge

  C. Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG     
  Straßenverkehrs-Ordnung     
  Bahnübergänge     
244  Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert  19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a  700 €Fahrverbot3 Monate 
245  Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert  19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a  350 € 


  C. Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG     
  Straßenverkehrs-Ordnung     
  Bahnübergänge     
244  Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert  19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a  700 €Fahrverbot3 Monate 
245  Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert  19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a  350 € 


  Bahnübergänge     
89  Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet  19 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a  80 € 
89a  Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach 19 Abs. 2 StVO überquert     
89a.1  in den Fällen des 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO  19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a  80 € 
89a.2  in den Fällen des 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke)  19 Abs. 2 Satz 1Nr. 2, 3, 4 49 Abs. 1 Nr. 19Buchstabe a  240 €Fahrverbot 1 Monat 
90  Vor einem Bahnübergang Wartepflichten verletzt  19 Abs. 2 bis 6 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a  10 € 



Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Bereifung und Lauffläche