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gegen Zulassungsvorschriften verstoßen
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Autobahnen und Kraftfahrstraßen

  Autobahnen und Kraftfahrstraßen     
78  Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug  18 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 18  20 € 
79  Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug  18 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 18  70 € 
80  An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren  18 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 18  25 € 
81  An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet  18 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 18  75 € 
82  Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet  18 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 18  75 € 
83  Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren  18 Abs. 7 2 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 2, 18   
83.1  in einer Ein- oder Ausfahrt    75 € 
83.2  auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen    130 € 
83.3  auf der durchgehenden Fahrbahn    200 €Fahrverbot 1 Monat 
84  Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten  18 Abs. 8 49 Abs. 1 Nr. 18  30 € 
85  Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt ( 12 Abs. 2 StVO)  18 Abs. 8 49 Abs. 1 Nr. 18  70 € 
86  Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten  18 Abs. 9 49 Abs. 1 Nr. 18  10 € 
87  An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren  18 Abs. 10 49 Abs. 1 Nr. 18  25 € 
88  Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt  2 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 2  75 € 



Ausnahmen
Bahnübergänge