|
|
Ausländische Kraftfahrzeuge
|
|
|
|
185
|
Zulassungsbescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt
|
20 Abs. 4 48 Nr. 5
|
10 €
|
|
185a
|
An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das heimische Kennzeichen oder das Unterscheidungszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt
|
21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 48 Nr. 19
|
10 €
|
|
185b
|
An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt
|
21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19
|
40 €
|
|
185c
|
An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das Unterscheidungszeichen nicht geführt
|
21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19
|
15 €
|