|
|
|
Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
|
|
|
|
192
|
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombinationen in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
|
32 Abs. 1 bis 4, 9 69a Abs. 3 Nr. 2
|
50 €
|
|
193
|
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
|
31 Abs. 2 i.V.m. 32 Abs. 1 bis 4, 9 69a Abs. 5 Nr. 3
|
75 €
|
|
|