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Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

  Abbiegen, Wenden,Rückwärtsfahren      
35  Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben  9 Abs. 1 Satz 2, 4 49 Abs. 1 Nr. 9  10 € 
35.1  - mit Gefährdung  9 Abs. 1 Satz 2, 4 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9  30 € 
35.2  - mit Sachbeschädigung    35 € 
36  Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert  9 Abs. 1 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 9  5 € 
37  Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben  9 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 9  10 € 
37.1  - mit Behinderung  9 Abs. 2 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9  15 € 
37.2  - mit Gefährdung    20 € 
37.3  - mit Sachbeschädigung    25 € 
38  Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt  9 Abs. 2 Satz 4, 5 49 Abs. 1 Nr. 9  10 € 
38.1  - mit Behinderung  9 Abs. 2 Satz 4, 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9  15 € 
38.2  - mit Gefährdung    20 € 
38.3  - mit Sachbeschädigung    25 € 
39  Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen  9 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 9  10 € 
40  Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet  9 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9  70 € 
41  Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet  9 Abs. 3 Satz 3 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9  70 € 
42  Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen  9 Abs. 4 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 9  10 €  
43  Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet  9 Abs. 4 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9  70 € 
44  Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet  9 Abs. 5 49 Abs. 1 Nr. 9  80 € 



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