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Ampel und Grüner Pfeil

  Wechsellichtzeichen,Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampelanlagen)     
130  Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, Nr. 2, 5 Satz 3 49 Abs. 3 Nr. 2  5 € 
130.1  - mit Gefährdung  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, Nr. 2, 5 Satz 3 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2  5 € 
130.2  - mit Sachbeschädigung    10 € 
131  Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil     
131.1  aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 9 49 Abs. 3 Nr. 2  15 € 
131.2  den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, behindert  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 10 49 Abs. 3 Nr. 2  35 € 
132  Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 2 49 Abs. 3 Nr. 2  90 € 
132.1  mit Gefährdung  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1,Abs. 3 Nr. 2  200 €Fahrverbot1 Monat 
132.2  mit Sachbeschädigung  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11,Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1,Abs. 3 Nr. 2  240 €Fahrverbot1 Monat 
132.3  bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2 49 Abs. 3 Nr. 2  200 €Fahrverbot1 Monat 
132.3.1  mit Gefährdung  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1,Abs. 3 Nr. 2  320 €Fahrverbot1 Monat  
132.3.2  mit Sachbeschädigung  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1,Abs. 3 Nr. 2  360 €Fahrverbot1 Monat 
133  Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil     
133.1  vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 49 Abs. 3 Nr. 2  70 €  
133.2  den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 10 49 Abs. 3 Nr. 2  100 € 
133.3  den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen  37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 10 49 Abs. 3 Nr. 2   
133.3.1  behindert    100 € 
133.3.2  gefährdet    150 € 



Alkoholverbot für Fahranfänger
andere verkehrsrechtliche Anordnungen