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Gratis-Unfallcheck

Verschenken Sie kein Geld!

Die Erfahrung zeigt, dass bei Verkehrsunfällen von Geschädigten ohne anwaltliche Vertretung fast nie sämtliche unfallbedingten Ansprüche geltend gemacht werden.

Fast immer können für Betroffene noch weitere Beträge zum Teil von mehreren hundert oder tausend Euro bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung außergerichtlich durchgesetzt werden.

Nutzen Sie daher den Gratis-Unfallcheck und lassen Sie den Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott prüfen, ob Sie bei Ihrem damaligen Unfall kein Geld verschenkt haben. In den meisten Fällen können teils erhebliche Beträge ganz einfach noch nachgefordert werden.

Bedingungen

der Unfall erfolgte nach dem 01.01.2005

den Unfallgegner traf zumindest eine Teilschuld



Und so einfach gehts:

Einfach anrufen unter 05231/308140 oder per eMail: pott@rpp.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Oder: mailen, faxen oder übersenden Sie Rechtsanwalt Dr. Pott Kopien der Unfallunterlagen unter Angabe Ihrer Kontaktdaten.

Sobald wir alle nötigen Informationen haben, teilt Ihnen Dr. Pott mit, welche Beträge Ihnen noch zustehen und wie diese für Sie durchgesetzt werden können.

Bitte beachten Sie: Sämtliche Anfragen bezüglich einer anwaltlichen Tätigkeit durch Sie, sei es per Email, Telefon oder in sonstiger Weise stellen lediglich ein Angebot dar. Rechtsanwalt Dr. Pott behält sich ausdrücklich vor, die Anfragen zu prüfen und ggf. anzunehmen. Erst mit der ausdrücklichen Annahme der Anfrage kommt ein Beratungsvertrag zustande. Da die Prüfung Ihrer Anfrage ggf. auch einige Zeit dauern kann, sehen Sie bitte davon ab, wegen Angelegenheiten anzufragen, in denen ein Fristablauf droht. Durch Ihre Anfrage wird Ihre Anglegenheit nicht automatisch bearbeitet und es drohen Nachteile durch Fristversäumnisse.



P.S.: Die anwaltliche Praxis zeigt: Wurden Unfälle ohne anwaltlichen Beistand in "Eigenregie" oder durch die gegnerische Versicherung reguliert, haben die Geschädigten oft erhebliche Beträge aus Unwissenheit einfach nicht geltend gemacht. Da diese ggf. noch nicht verjährt sind, können Sie diese jetzt ggf. immernoch geltend machen! Oder haben Sie bei Ihrem Unfall auch Schadensersatz für Lohnausfall, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, im Wege des Quotenvorrechts, Standkosten ... erhalten? Wir prüfen das für Sie!